Erbenaufruf FN Pesenti del Thei

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    • Erbenaufruf FN Pesenti del Thei

      ERBENRUF

      Mit Beschluss vom 30. November 2017 hat die Erbschaftsbehörde der Stadt Schaffhausen angeordnet, dass gemäss Art. 555 Abs. 1 ZGB in Verbindung mit Art. 78 Kant. EGzZGB die Berechtigten im Nachlass von Peter Franz Viktor Magnus Pesenti del Thei öffentlich aufzufordern sind, sich zum Erbgang zu melden. Der Erbenruf erfolgt im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen, im Deutschen Bundesanzeiger sowie in der "Gazzetta ufficiale della Repubblica Italiana" und der "II Gazzettino di Venezia".
      Die gesetzlichen Erben der grossväterlichen sowie grossmütterlichen Verwandschaft von

      Sohn des Viktor Hans Paul Magnus Pesenti del Thei, geb. 25.01.1916, gest. 23.08.2011 und der Hedwig geb. Islinger, geb. 30.09.1911, gest. 01.07.1996
      werden hiermit aufgefordert, sich bei der Erbschaftsbehörde der Stadt Schaffhausen, Vorstadt 43, 8200 Schaffhausen unter Nachweis ihrer Erbberechtigung zum Erbgang zu melden.
      Die Grosseltern väterlicherseits hiessen Francesco Pesenti del Thei, italienischer Staatsbürger, keine weitere Angaben bekannt, und Maria Elisabeth (Else) geb. Binde, geb. 14.01.1879 in Schwarz/Mecklenburg, keine weitere Angaben bekannt.
      Die Grosseltern mütterlicherseits hiessen Giacomo (Jakob) Islinger, geb. 20.04.1883 in Regensburg-Reinhausen, gest. 20.09.1961 in Regensburg, und Edvige (Hedwig) geb. Hahn, geb. 21.07.1883 in Straubing, gest. 26.08.1932 in Weiden.
      Angesprochen sind vor allem allfällige Nachkommen von:
      Hans Peter Pesenti del Thei, geb. 29.06.1920 in Venedig/Italien, Sohn des Francesco del Thei und der Maria Elisabeth (Else) geb. Binde, keine Angaben über mögl. Tod, Onkel bzw. Vaterbruder des Erblassers
      Anna Hartl geb. Islinger, geb. 10.10.1910, gest. 06.03.1956, Tante bzw. Mutterschwester des Erblassers
      Hans Islinger, geb. 11.06.1916, gest. 25.06.2004, verh. mit Berta geb. Eder, Onkel bzw. Mutterbruder des Erblassers
      Franz Islinger, geb. 13.07.1925, gest. 19.12.1994, verh. mit Marta geb. Gasteiger, Onkel bzw. Mutterbruder des Erblassers
      einem möglichen Jakob Islinger, keine weiteren Angaben, Onkel bzw. Mutterbruder des Erblassers

      Die Frist zur Meldung zum Erbgang beträgt ein Jahr ab Publikation des Erbenrufes.
      Schaffhausen, 5. Dezember 2017
      ERBSCHASFTSBEHÖRDE
      DER STADT SCHAFFHAUSEN
      Liebe Grüße Susann :prsmilie5:
    Heimat-der-Vorfahren