Q;Stettinischer Intelligentz-Zettel Nr. 5,Seite 45
Der Mühlenbesitzer David Blanck,hat seine bey dem Gartzschen Cämmerendorfes Mescherin belegene und zu Erbzinsrecht besitzende Windmühle cum pertinentiis,an den
Mühlenmeister Johann Christoph Junge zu Libbehn erb.und eigenthümlich verkauft.
Terminus zur gerichtlichen Belaßtung dieser Mühle ist auf den 8ten Februar 1799 Vormittags um 10 Uhr zu Rathhause angesetzt;welches hiedurch nachrichtlich bekannt gemacht wird.
Gartz den 7teh December 1798
Bürgermeister und Rath.
Der Mühlenbesitzer David Blanck,hat seine bey dem Gartzschen Cämmerendorfes Mescherin belegene und zu Erbzinsrecht besitzende Windmühle cum pertinentiis,an den
Mühlenmeister Johann Christoph Junge zu Libbehn erb.und eigenthümlich verkauft.
Terminus zur gerichtlichen Belaßtung dieser Mühle ist auf den 8ten Februar 1799 Vormittags um 10 Uhr zu Rathhause angesetzt;welches hiedurch nachrichtlich bekannt gemacht wird.
Gartz den 7teh December 1798
Bürgermeister und Rath.
Liebe Grüße Susann