Zwei kleine Fragen...

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    • Zwei kleine Fragen...

      Guten Abend an alle,


      Ich frage Sie noch einmal, weil ich 2 kleine Fragen zum Deutschen Reich im Jahre 1918 habe... :)

      1/ Wissen Sie, ab welchem Alter man 1918 als erwachsen galt ? War es 18 Jahre alt oder mehr ?


      2/ Wissen Sie noch 1918, wie alt man sein musste, um am Gymnasium zu studieren und wie viele Jahre es bis zur Abschlussprüfung waren ?


      Herzlichen Dank für Ihre Hilfe ! :)


      Mit freundlichen Grüßen,

      Bruno
    • Hallo Bruno,
      die Entwicklung/Geschichte der Volljähigkeit ist hier nachzulesen:
      de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit

      zu 1.
      Demnach war man im Deutschen Reich 1918 mit 21 Jahren Volljährig. Ein Personenstandsgericht konnte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zusprechen.

      zu 2.
      (Quelle: bpb.de/gesellschaft/bildung/zu…/schulgeschichte-bis-1945)
      Zitat:
      "Auszüge aus der "Weimarer Reichsverfassung" vom 11. August 1919:
      Art. 145.
      Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volksschulen und Fortbildungsschulen sind unentgeltlich."

      Nach 8 Jahren Schulpflicht gingen die Schüler entweder in eine Lehre oder arbeiteten sofort.
      Für einige andere bestand die Möglichkeit, das Gymnasium zu besuchen. Das Abitur war meines Wissens auch damals schon die Voraussetzung für die Aufnahme/Zulassung eines Studiums an einer Universität.

      :prsmilie4: Christine
      Informationen zu meinen Vorfahren unter: pommern-lippe-familie.jimdofree.com
      Suche in Pommern in den Kreisen Cammin, Demmin, Greifswald, Grimmen.
      Suche in Mecklenburg um Friedland und in Lippe.
    • Hallo Christine,


      Vielen Dank für deine Antwort ! :)


      Ich bin nicht sicher, ob ich das mit dem Zugang zum Gymnasium richtig verstanden habe...
      Die Kinder hatten 8 Jahre Schulpflicht (von 10 bis 18 ?) und erst danach, ab 18, konnten sie auf das Gymnasium gehen, um das Abitur zu machen ?


      Glaubst Du, dass das schon vor der Weimarer Verfassung so war ?


      Mit Freundlichen Grüssen,


      Bruno
    • Hallo Bruno,
      die Kinder wurden mit 6 Jahren eingeschult. Mit 7 Jahren, wenn sie in der 2. Hälfte des Jahres geboren waren.
      Mit 14 Jahren, hier im Norden nach der Konfirmation, war die Schulpflicht zu Ende und es ging in die Lehre,
      Mädchen gingen in z.B. "Stellung" (Arbeit in anderen Haushalten oder Höfen).
      Oder es gab für einige die Möglichkeit aufs Gymnasium zu gehen. Mit 18/19 Jahren war dann der Abschluß.

      Hier kann man sich mit einigen Klicks Infos zu den verschiedenen Epochen erhalten, auch Bildung:
      zeitklicks.de/kaiserzeit/zeitk…ag/kindheit-und-jugend-1/

      Ich habe mich mit dem Bildungsthema ansonsten noch nicht näher beschäftigt.

      Freundliche Grüße
      Christine
      Informationen zu meinen Vorfahren unter: pommern-lippe-familie.jimdofree.com
      Suche in Pommern in den Kreisen Cammin, Demmin, Greifswald, Grimmen.
      Suche in Mecklenburg um Friedland und in Lippe.
    • Hallo Bruno!
      meine Tante *1916 ging mit 7 Jahren auf ein Lyceum und machte dort ihr Abitur.
      Lyceum auch als höhere Töchterschule oder Mädchengymnasuim bekannt.

      Bei den Jungen hießen die Schulen Jungenschule oder auch Knabenschule.

      Bei beiden musste ein Schulgeld bezahlt werden.

      Mein Vater *1922 wurde mit 6 Jahren eingeschult und nach der 8. Klasse besuchte er eine Lehre zum Schlosser und machte in der Abendschule die 9. und 10. Klasse.
      Die Einschulung war zu Ostern in Berlin.
      Viele Grüße
      Simone


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