Berliner Zeitung Ausgabe 17. / 18. Februar 2018
Amtsgericht Charlottenburg
Öffentliche Aufforderung
Geschäftsnummer: 64 VI 586/07Datum: 05.02.2018
In dem Nachlassverfahren der am 13.01.1879 Berlin geborenen und am 27.03.1965 in Berlin-Grunewald verstorbenen, zuletzt Wallotstr. 14, Berlin-Wilmersdorf wohnhaft gewesenen
Frieda Emma Auguste Dietrich
kämen als Erben in Betracht: Abkömmlinge der Großcousine Martha Lydia Auguste Dietrich, geboren am 26.10.1871 in Berlin.
Meldet binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung niemand aus dem gesuchten Personenkreis seine Rechte unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses beim hiesigen Gericht an, wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Rechte erteilt werden. Der Wert des Nachlasses beträgt 27.000 Eur.
Amtsgericht Charlottenburg
Öffentliche Aufforderung
Geschäftsnummer: 64 VI 586/07Datum: 05.02.2018
In dem Nachlassverfahren der am 13.01.1879 Berlin geborenen und am 27.03.1965 in Berlin-Grunewald verstorbenen, zuletzt Wallotstr. 14, Berlin-Wilmersdorf wohnhaft gewesenen
Frieda Emma Auguste Dietrich
kämen als Erben in Betracht: Abkömmlinge der Großcousine Martha Lydia Auguste Dietrich, geboren am 26.10.1871 in Berlin.
Meldet binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung niemand aus dem gesuchten Personenkreis seine Rechte unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses beim hiesigen Gericht an, wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Rechte erteilt werden. Der Wert des Nachlasses beträgt 27.000 Eur.
Gruß der Esen