Erbenaufruf FN Meissner = Bremen

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    • Erbenaufruf FN Meissner = Bremen

      Amtsgericht Bremen
      Öffentliche Aufforderung gem. § 2358 BGB

      34 VI 229/08

      Am 3.3.1992 verstarb in Bremen, ihrem letzten Wohnsitz, Maria Meissner, geboren am 09.09.1902 in Bremen.
      Als gesetzliche Miterben dritter Ordnung kommen folgende Personen in Betracht:

      a. die Tante mütterlicherseits Veronica Pochanke, geboren am 03.09.1861 in Kaszczor,
      b. der Onkel mütterlicherseits August Pochanke, geboren am 06.09.1864 in Kaszczor,
      c. die Tante (Kind aus der zweiten Ehe des Großvaters mütterlicherseits) Anna Pochanke, geboren am 11.08.1885 in Altkloster,
      d. der Onkel väterlicherseits Joseph Paul Meissner, geboren am 21.01.1869 Kaszczor,
      e. folgende Abkömmlinge der Schwester des Vaters, Caecylia (Cäcilie) Meissner geb. Meissner, geboren am 28.04.1861 und gestorben am 24.12.1928 in Kaszczor:
      aa. Marie Martha Meissner, geboren am 15.09.1898 in Kaszczor,
      bb. Anna Elisabeth Meissner, geboren am 13.10.1903 in Kaszczor.

      Verstarben die Genannten vor der Erblasserin, treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.
      Die in Frage kommenden gesetzlichen Miterben werden aufgefordert, sich binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Bremen zu melden, da anderenfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.

      Der Wert des reinen Nachlasses beträgt ca. 169.000,00 €.
      Bremen, den 01.10.2011
      Das Amtsgericht

      Quelle: bundesanzeiger.de/ebanzwww/wex…_list.destHistoryId=11884
      Viele Grüße
      Simone


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