Notariat IV Mannheim
- Nachlassgericht -
Erbenaufruf
4 NG 493/2013
Am 23.11.2013 verstarb in Mannheim die zuletzt in der Speyerer Straße 75, 68163 Mannheim lebende verwitwete Rosa Paula Welß.
Bisher konnten lediglich die Erben mütterlicherseits ermittelt werden.
Die Erblasserin wurde am 23.02.1925 in Heidelberg geboren von Paula Grabenstein, geboren am 08.05.1891, verstorben am 12.12.1949.
Der Vater ergibt sich aus der Geburtsurkunde des Erblasserin (Geburtenbuch-Nr. 276/1925) nicht. Auch aus den Heiratsurkunden der Erblasserin (Heir.Eintr.Nr. 96/1951 und 1020/1970) des Standesamt Heidelbergs ergeben sich keine Hinweise auf den Vater.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Notariat - Nachlassgericht - anzumelden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Rechte - zu Gunsten der gesetzlichen Erben mütterlicherseits erteilt wird.
Der Wert des Nachlasses, welcher der väterlichen Seite zufallen würde, beträgt ca. 23.000,- Euro.
Mannheim, den 09.04.2014
Notariat IV Mannheim
- Nachlassgericht -
gez. (Beck) Notar, als Nachlassrichter
- Nachlassgericht -
Erbenaufruf
4 NG 493/2013
Am 23.11.2013 verstarb in Mannheim die zuletzt in der Speyerer Straße 75, 68163 Mannheim lebende verwitwete Rosa Paula Welß.
Bisher konnten lediglich die Erben mütterlicherseits ermittelt werden.
Die Erblasserin wurde am 23.02.1925 in Heidelberg geboren von Paula Grabenstein, geboren am 08.05.1891, verstorben am 12.12.1949.
Der Vater ergibt sich aus der Geburtsurkunde des Erblasserin (Geburtenbuch-Nr. 276/1925) nicht. Auch aus den Heiratsurkunden der Erblasserin (Heir.Eintr.Nr. 96/1951 und 1020/1970) des Standesamt Heidelbergs ergeben sich keine Hinweise auf den Vater.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Notariat - Nachlassgericht - anzumelden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Rechte - zu Gunsten der gesetzlichen Erben mütterlicherseits erteilt wird.
Der Wert des Nachlasses, welcher der väterlichen Seite zufallen würde, beträgt ca. 23.000,- Euro.
Mannheim, den 09.04.2014
Notariat IV Mannheim
- Nachlassgericht -
gez. (Beck) Notar, als Nachlassrichter
Liebe Grüße Susann