Berliner Zeitung Ausgabe 16. / 17. Juni 2018
Amtsgericht Charlottenburg
Öffentliche Aufforderung
Geschäftsnummer: 60 VI 240/10
Datum, 30.05.2018
In dem Nachlassverfahren des am 03.02.1948 geborenen und am 03.10.2008 verstorbenen, zuletzt Borniner Str.15, 10711 Berlin wohnhaft gewesenen
Winfried Peter Berg
kämen als Erben in Betracht Herr Holger Liebig, 10.12.1971 in Berlin, Eichenallee 40, 16540 Hohen Neuendorf sowie Herr Gabriel Hellweg, 29.01.1968 in Berlin, Kaiserdamm 101, 14057 Berlin zu je 1/5 des Nachlasses. Es wurde beim Erbscheinantrag davon ausgegangen, dass der Erblasser fünf Kinder hat. Meldet binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung niemand aus dem gesuchten Personenkreis seine Rechte unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses beim hiesigen Gericht an wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Rechte erteilt werden. Der anteilige Wert des Nachlasses beträgt 25.000,- EUR.
Amtsgericht Charlottenburg
Öffentliche Aufforderung
Geschäftsnummer: 60 VI 240/10
Datum, 30.05.2018
In dem Nachlassverfahren des am 03.02.1948 geborenen und am 03.10.2008 verstorbenen, zuletzt Borniner Str.15, 10711 Berlin wohnhaft gewesenen
Winfried Peter Berg
kämen als Erben in Betracht Herr Holger Liebig, 10.12.1971 in Berlin, Eichenallee 40, 16540 Hohen Neuendorf sowie Herr Gabriel Hellweg, 29.01.1968 in Berlin, Kaiserdamm 101, 14057 Berlin zu je 1/5 des Nachlasses. Es wurde beim Erbscheinantrag davon ausgegangen, dass der Erblasser fünf Kinder hat. Meldet binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung niemand aus dem gesuchten Personenkreis seine Rechte unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses beim hiesigen Gericht an wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Rechte erteilt werden. Der anteilige Wert des Nachlasses beträgt 25.000,- EUR.
Gruß der Esen
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