Notariat Rottweil I
-Nachlassgericht-
Beschluss vom 29.03.2017
Erbenaufruf
I NG 62/2013
Am 20.03.2013 verstarb in Rottweil die am 07.03.1932 in Karlsdorf geborene deutsche Staatsangehörige Rosina Bürg, zuletzt wohnhaft Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil.
Von einer gültigen letztwilligen Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt.
Als Erben kommen in Betracht Abkömmlinge der verstorbenen Urgroßeltern. Zum Teil sind diese bereits ermittelt.
Von den Urgroßeltern Michael Pfeifer und Theresia Pfeifer geb. Buchert mütterlicherseits, stammend aus Karlsdorf / ehemals Jugoslawien, heute Serbien,
Von den Urgroßeltern Franz Blumer und Katharina geb. ?? (ebenfalls stammend aus Karlsdorf) väterlicherseits konnte nur die Großmutter Katharina Bürg geb. Blumer (geb. am 02.07.1886 in Karlsdorf) ermittelt werden.
Eventuelle von den Genannten abstammende Personen, denen Rechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen seit Veröffentlichung beim Notariat Rottweil I -Nachlassgericht- Rottweil (zu I NG 62/2013) anzumelden unter Nachweis ihrer Verwandtschaft durch beglaubigte Standesamtsurkunden.
Andernfalls wird der beantragte Erbschein ohne Berücksichtigung ihres Erbrechts erteilt.
Quelle:Bundesanzeiger
-Nachlassgericht-
Beschluss vom 29.03.2017
Erbenaufruf
I NG 62/2013
Am 20.03.2013 verstarb in Rottweil die am 07.03.1932 in Karlsdorf geborene deutsche Staatsangehörige Rosina Bürg, zuletzt wohnhaft Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil.
Von einer gültigen letztwilligen Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt.
Als Erben kommen in Betracht Abkömmlinge der verstorbenen Urgroßeltern. Zum Teil sind diese bereits ermittelt.
Von den Urgroßeltern Michael Pfeifer und Theresia Pfeifer geb. Buchert mütterlicherseits, stammend aus Karlsdorf / ehemals Jugoslawien, heute Serbien,
konnte bisher nur die Großmutter der Erblasserin namens Barbara Murgul geb. Pfeifer[/i] (geb. am 16.11.1891 in Karlsdorf) ermittelt werden.Von den Urgroßeltern Franz Blumer und Katharina geb. ?? (ebenfalls stammend aus Karlsdorf) väterlicherseits konnte nur die Großmutter Katharina Bürg geb. Blumer (geb. am 02.07.1886 in Karlsdorf) ermittelt werden.
Eventuelle von den Genannten abstammende Personen, denen Rechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen seit Veröffentlichung beim Notariat Rottweil I -Nachlassgericht- Rottweil (zu I NG 62/2013) anzumelden unter Nachweis ihrer Verwandtschaft durch beglaubigte Standesamtsurkunden.
Andernfalls wird der beantragte Erbschein ohne Berücksichtigung ihres Erbrechts erteilt.
Quelle:Bundesanzeiger
Liebe Grüße Susann